Allgemeinegeschäftsbedingungen

Allgemeinegeschäfts-
bedingungen

1. Allgemeines


1.1. Der Auftragnehmer (AN) erbringt für den Auftraggeber (AG) Dienstleistungen in der Informationstechnologie. Im Angebot wird dem AG der Service beschrieben.


2.Leistungsumfang


2.1. Der genaue Umfang der Dienstleistungen des AN ist im jeweiligen Angebot mit dem AG festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt der AN die Dienstleistungen während der beim AN üblichen Geschäftszeiten.

2.2. Grundlage, der für die Leistungserbringung von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG, wie er auf der Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des AG eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird der AN auf Wunsch des AG ein entsprechendes Angebot unterbreiten.


3. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des AG


3.1. Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiteres, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.


3.2. Der AG stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom AN zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom AN geforderten Form zur Verfügung und unterstützt den AN auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim AG, die Änderungen in den vom AN für den AG zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem AN hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.


3.3. Der AG ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen vom AN erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.


4.Honorarnote


4.1. Die vom AG zu bezahlende Honorarnote ergibt sich aus dem ausführlichen Angebot. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.

 

4.2 Die zu bezahlende Honorarnote muss nach Auftragsbestätigung vom AG an den AN überwiesen werden. Das Honorar muss an folgende IBAN AT73 2011 1843 9121 2902 überwiesen werden, mit den dementsprechenden Zahlungsgrund, der auf der Honorarnote angegeben ist.


5.Datenschutz


5.1. Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.

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